Willkommen
Die Dipl. Ing. Horst Feistel GmbH unterstützt Sie dabei, neue Produkte zu entwickeln, oder technisch anspruchsvolle Projekte durchzuführen. Wir helfen Ihnen von der Ideenphase bis hin zur Umsetzung Ihrer Projekte im Anlagenbau und im Anlagenbetrieb.
Aktuell natürlich auch bei Fragen zur Energierückgewinnung und Abwärmenutzung.
Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Vielseitigkeit, von Detaillösungen bis zum internationalen Großanlagenbau.
Unser Team steht Ihnen gerne zur verfügung.
Wir sind bei der Bundesstelle für Energie Effizienz als unabhängiger Energieberater gelistet .
Was die Dipl. Ing. Horst Feistel GmbH auszeichnet
- großer Erfahrungsschatz aus umfangreichen, weltweiten Projekten
- erfahrene Mitarbeiter (Ü50)
- überregionale Projekte werden mit Online-Unterstützung aus unserem Büro vor Ort abgewickelt (thermische und chemische Verfahrenstechnik, Anlagenplanung, CAD)
- Schwerpunkte: Anlagenbau, thermische Prozesse, Thermodynamik, Strömungstechnik
Dipl. Ing. Horst Feistel ist - zugelassen als Beratender Ingenieur
- anerkannter Sachverständiger (Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter-BDSF)
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Wir suchen Ingenieurinnen und Ingenieure
Gutachten für KWK-Anlagen (Großanlagen & BHKW)
nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und zur Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandel (BAFA), sowie Abnahmen und Überwachung während des Leistungsnachweises.
Info-Ecke
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, wie stark die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im
Zeitraum vom
1. November 2012 bis zum 31. Januar 2013 sinken werden. Demnach wird die Einspeisevergütung jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent reduziert.
BAFA bezuschusst solare Prozesswärme mit bis zu 50% der Investitionskosten.
Das neue Marktanreizprogramm sieht sehr attraktive Förderkonditionen für Wärme aus erneuerbaren Energien vor. Erstmals kann auch der Einsatz solarer Wärme in industriellen Produktionsprozessen, die sogenannte „solare Prozesswärme“, bezuschusst werden.
Steuerbegünstigungen für Industrie bis 2022 verlängert
Das Bundeskabinett hat am 1. August eine Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit wird der so genannte Spitzenausgleich für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Rahmen der ökologischen Steuerreform weitergeführt.
VDI Richtlinie 2055 Blatt 2 -Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und der technischen Gebäudeausrüstung
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